Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat daher zum sicheren Warentransport den „bekannten Versender“ eingeführt. Diese Unternehmen sind geprüft und per Verordnung verpflichtet, mit manipulationssicheren Verpackungen ihre Waren „sicher“ zu transportieren.
Diese manipulationssicheren Verpackungen müssen gewährleisten, dass Gegenstände nicht nachträglich eingebracht werden können und Spuren einer Manipulation erkennbar sind. (Weitere Informationen unter www.lba.de).
Aufgrund dieser vom Luftfahrt-Bundesamt erlassenen und seit 29.04.2014 gültigen Verordnung haben wir mit unserem Partner der Just Pack GmbH eine manipulationssichere Luftfracht-Verpackung aus Wellpappe entwickelt.
Auch kleinere Gegenstände können durch die spezielle Konstruktion nicht in das Innere des Kartons gelangen. Somit bietet unser Luftfrachtkarton optimalen Schutz und erfüllt die Anforderungen des LBA.
Zudem benötigt der Verbraucher kein zusätzliches Klebeband zum Verschließen des Luftfrachtkartons. Die Verpackung ist für den Konsumenten durch den Selbstklebeverschluss und den ringsum führenden Aufreißfaden einfach zu handhaben.
Vorteile des Luftfracht-Kartons:
- Gefertigt nach den Bestimmungen des LBA
- Erhältlich in unterschiedlichen Kartongrößen und -qualitäten
- Einfache Handhabung
- Inhalte sind manipulationssicher verpackt